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Terms & Conditions
English terms and conditions available upon request
AGB visuelle Gestaltung
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder der Gestalterin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsvertrag.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Gestalterin weder im Original noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Gestalterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4. Die Gestalterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen nur nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Gestalterin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Gestalterin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des von der Gestalterin gestellten Angebots.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Gestalterin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Gestalterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig, spätestens aber nach zwei Wochen des Rechnungseingangs. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Gestalterin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann die Gestalterin Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Die Gestalterin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Gestalterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Gestalterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Gestalterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
5.4. Die Gestalterin ist nicht verpflichtet, offene Dateien, die elektronisch erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Gestalterin dem Auftraggeber offene Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Gestalterin geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Gestalterin Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch die Gestalterin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Gestalterin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Gestalterin zwischen zwei und zehn einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Gestalterin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1. Die Gestalterin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die ihr überlassenen Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Sofern die Gestalterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Gestalterin. Die Gestalterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Gestalterin.
7.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Gestalterin nicht.
7.6. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Gestalterin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder gar nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Gestalterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Gestalterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Gestalterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Gestalterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlussbestimmung
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Gestalterin.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich, Gerichtsstand ist Innsbruck.
AGB sprachliche Gestaltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von the wordsmith (verantwortlich: MMag.a Johanna Günther), im Folgen die Auftragnehmerin genannt, sofern sie sprachliche Gestaltung in Auftrag gegeben haben. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Auftragserteilung
1. Die Erteilung eines Auftrags erfolgt immer in schriftlicher Form. Findet eine mündliche Erteilung statt, so muss eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers folgen.
2. Die Leistungen, die von der Auftragnehmerin erbracht werden sollen, müssen bei der Auftragserteilung genau formuliert werden. Diese Leistungen werden nach Auftragserteilung von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt. Bei einer gewünschten Änderung des Leistungsumfangs muss der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich mitteilen.
Kosten
3. Es gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die Preise, wie sie im Angebot von der Auftragnehmerin zum Zeitpunkt der Auftragserteilung dargestellt wurden. Seitenpreise werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers angegeben, ansonsten handelt es sich bei der Vergütung immer um einen vereinbarten Stundensatz. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich dabei um eine redaktionsübliche Normseite à 1650 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten.
3.1. Die Preise verstehen sich inklusive Handling, das heißt inklusive zusätzlicher Kosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen. Reisekosten, sonstige Kosten und Fremdkosten sind hiervon ausgenommen und werden separat vergütet.
3.2. Für Leistungen, die kurzfristig innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens erbracht werden sollen, wir ein Eilzuschlag von 30 Prozent der Nettogesamtvergütung berechnet. Ein Wochenendzuschlag von 50 Prozent wird ebenfalls angesetzt, wenn die Leistung an diesen Tagen (Samstag, Sonntag) ausdrücklich erfolgen soll.
3.3. Alle Preise gelten ausschließlich für Korrektorat und Lektorat in elektronischer Form, das heißt mittels Auszeichnung direkt im Dokument und mit für den Auftraggeber nachvollziehbaren Korrekturen. Verlangt der Auftraggeber die Korrektur in Papierform, hat er dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit anzugeben und gegebenenfalls wird ein zusätzliches Honorar vereinbart.
Zahlung
4. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig. Anfallende Bankgebühren (zum Beispiel für Auslandsüberweisungen oder Schecks) sind gegebenenfalls vollständig vom Auftraggeber zu übernehmen.
5. Falls Zahlungsverzug besteht, berechnet die Auftragnehmerin je Mahnschreiben als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus behält sich die Auftragnehmerin rechtliche Schritte vor.
6. Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Auftragnehmerin zu verantwortenden Gründen vor der Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Auftragnehmerin in Höhe des vollständigen Auftragswerts.
Übernahme und Haftung
7. Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt wie im Auftragsschreiben vereinbart entweder in Papierform oder in Datenform. die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (zum Beispiel per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Auftraggebers. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Die Auftragnehmerin bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Bei durch die Auftragnehmerin zu vertretendem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9. Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl der Lektorin abhängen, verstehen sie sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher ausgeschlossen.
10. Ziel des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber mitgereichten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft und diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Für Fehler haftet die Auftragnehmerin bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
12. Wird die Leistung der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber nicht gemäß Punkt 11 beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten mit deren Annahme, spätestens jedoch nach Ablauf der Beanstandungsfrist, auf den Auftraggeber über. Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt die Auftragnehmerin auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
13. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texte ist der Auftraggeber verantwortlich.
Datenschutz
14. Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen und so weiter) werden von der Auftragnehmerin nur zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
15. Alle Texte werden vertraulich behandelt. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann die Auftragnehmerin nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass sich Unbefugte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte und Daten verschaffen.
16. Das Geschäftsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Gerichtsstand ist Innsbruck.
17. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern im Bereich der sprachlichen Gestaltung. Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.